LADONA – Frauenreisen in die Rhön ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
1. Wer kann mit LADONA reisen?
Den in diesem Katalog aufgeführten Reisen kann sich grundsätzlich jede Frau anschließen. Bei einigen Reisen können auch Kinder teilnehmen, dies ist dann explizit in der Beschreibung erwähnt.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie LADONA den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LADONA zustande. Reiseanmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner Form. Sie erhalten mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, kommt der Reisevertrag auf der Grundlage dieser Reisebestätigung zustande, wenn Sie die Annahme ausdrücklich oder konkludent, z.B. durch Zahlung des Reisepreises erklären. Die Anmeldung gilt für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmerinnen, für deren vertragliche Verpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Anmeldebestätigung liegt ein Reisepreis-Sicherungsschein im Sinne von § 651 k BGB bei. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihnen für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder des Insolvenzverfahrens der gezahlte Reisepreis oder notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden.
3. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 15% Prozent des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird spätestens drei Wochen vor Reisebeginn und nach Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristiger Buchung ab drei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig, nicht jedoch vor Aushändigung des Sicherungsscheines.
4. Leistungen
Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt oder einer sonstigen Reiseausschreibung von LADONA bestimmt.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für LADONA bindend. LADONA behält sich jedoch vor, angebotene Leistungen und Preis vor Vertragsschluss zu ändern, worüber Sie vor Buchung informiert werden. Abänderungen und Nebenabreden, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch LADONA.
LADONA übernimmt keine Gewähr über Reise- und Leistungsausschreibungen durch Reisebüros und Internetagenturen, die von unserem Leistungs- und Preisangebot abweichen. Diese sind nicht berechtigt, ohne unsere Bestätigung entsprechende Zusicherungen zu geben.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von LADONA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LADONA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten.
Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach der Erklärung über Leistungsänderungen geltend zu machen.
Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluss ist folgende Regelung bezüglich der Änderung des Reisepreises gültig:
LADONA ist bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann LADONA von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen,
b) in anderen Fällen kann LADONA den auf den Einzelplatz des jeweiligen Beförderungs-Mittels entfallenden anteiligen Erhöhungs-Betrag von Ihnen verlangen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat LADONA Sie unverzüglich zu informieren und den Preiserhöhungsgrund darzulegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% werden Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LADONA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.
Sie haben LADONA unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhung zu erklären, welche Rechte Sie geltend machen.
6. Rücktritt durch die Reisende
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LADONA. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann LADONA eine angemessene Entschädigung von Ihnen verlangen. LADONA kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
In jedem Fall bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass LADONA im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Bei Rücktritt von einer Reise werden prozentual vom Reisepreis folgende Ersatzansprüche gefordert:
10 % des Gesamtpreises: bis 60 Tage vor Reisebeginn
30 % des Gesamtpreises: 59 bis 31 Tage vor Reisebeginn
50 % des Gesamtpreises: 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn
75 % des Gesamtpreises: 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn
85 % des Gesamtpreises: ab 6 Tage vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
Wenn Sie hinsichtlich Reisetermin und Reiseangebot umbuchen wollen, so können Sie das bis 60 Tage vor Reisebeginn gegen ein Umbuchungsentgelt von 25,- € tun.
Umbuchungswünsche nach Ablauf dieser Frist können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den unter Punkt 6 genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Bis zum Beginn der Reise können Sie verlangen, dass statt Ihrer eine Dritte in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. LADONA kann dem Eintritt der Dritten widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Dritte in den Vertrag ein, so haften sie und Sie LADONA gegenüber als Gesamtschuldnerin für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Dritten entstehenden Mehrkosten.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so wird sich LADONA bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin
LADONA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch LADONA nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt LADONA, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; LADONA muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 3 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerinnenzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerinnenzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist LADONA verpflichtet, Sie unverzüglich, spätestens drei Wochen vor Reisebeginn nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche können Sie leider nicht geltend machen.
10. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LADONA als auch Sie den Vertrag fristlos kündigen. Bei Kündigung kann LADONA für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wenn der Vertrag die Beförderung mit umfasste, ist LADONA zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben LADONA und Sie je zur Hälfte zu tragen, während die übrigen Mehrkosten Ihnen zur Last fallen.
11. Haftung der Reiseveranstalterin
LADONA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Kauffrau für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der LeistungsträgerInnen;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern LADONA nicht gemäß Punkt 5 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
- für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person(en).
12. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von LADONA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit LADONA für einen der Teilnehmerin entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. LADONA haftet nicht für Schäden, die durch Eigenverschulden der Teilnehmerin entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reisebegleitung nicht Folge geleistet wurde.
Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang und im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
Für alle gegen LADONA gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis zum dreifachen Reisepreis. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kundin und Reise.
Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet LADONA nur als Vermittlerin. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehend genannten Grundsätzen beschränkt.
13. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so sind Sie verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Abhilfe kann auch in der Weise geschaffen werden, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. LADONA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Bei einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt jedoch nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen den Mangel anzuzeigen.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet LADONA innerhalb einer von Ihnen zu setzenden angemessenen Frist nach Mangelanzeige keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus einem wichtigen, LADONA erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von LADONA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. LADONA empfiehlt, die Kündigung schriftlich zu erklären.
Sie schulden LADONA den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. LADONA ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst.
Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen von LADONA nicht zu vertretenden Umstand.
14. Mitwirkungspflicht
Sie werden als Teilnehmerin verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmerin ist insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Leistungsträgerin zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen. Unterlässt es die Teilnehmerin schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Teilnehmerin ist darüber hinaus verpflichtet, die in der Reiseausschreibung und/oder übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise, insbesondere der Reise- und Gesundheitstipps sowie der evtl. angegebenen Kondition zu beachten.
15. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend gemacht werden bei:
LADONA – Frauenreisen in die Rhön
Hotel Sonnentau
Sonja Karlein
Wurmberg 1 - 3
97650 Fladungen
Tel.: 09778 - 91 22 0
Fax: 09778 - 91 22 55
Email: info@ladona.de
Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.
16. Abtretungsverbot
Eine Abtretung Ihrer Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ausgeschlossen.
Schweben zwischen Ihnen und LADONA Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder LADONA die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dann frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
17. Pass-, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, Versicherungen
LADONA informiert nicht über evtl. notwendige Pass-, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, die Kundinnen aus nicht EU-Ländern betreffen. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Konsulat. Sie selbst sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Auf unseren Reisen sind Sie nicht durch LADONA versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Unterlagen darüber können Sie jederzeit bei uns anfordern.
Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Alle auf Personen bezogenen Daten, die LADONA zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages nicht berührt.
LADONA – Frauenreisen in die Rhön
Wurmberg 1-3
97650 Fladungen
Stand: August 2009